Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen stellt auch in diesem Jahr wieder Mittel für Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Innerhalb des Förderjahres sind vorerst noch zwei weitere, stichtagsbezogene Förderaufrufe vorgesehen. Der nächste Förderaufruf findet am 03.08.2022 statt.

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen stellt auch in diesem Jahr wieder Mittel für Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Innerhalb des Förderjahres sind vorerst noch zwei weitere, stichtagsbezogene Förderaufrufe vorgesehen. Der nächste Förderaufruf findet am 03.08.2022 statt.

Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 EUR begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.wibank.de/wibank/digital-zuschuss/digi-zuschuss-460940