Ab 1. Oktober ändern sich durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auch die gesetzlichen Regelungen zu Minijobs und zur Beschäftigung im Übergangsbereich. Der ZDH hat daher seinen Flyer „Minijobs und Übergangsbereich (Midijobs)“ zu
• Minijobs (mit Verdienstgrenze),
• kurzfristige Minijobs,
• und den Übergangsbereich überarbeitet und aktualisiert.