Neuer Förderaufruf zur Beschaffung von E-Fahrzeugen inkl. Ladeinfrastruktur

Neuer Förderaufruf zur Beschaffung von E-Fahrzeugen inkl. Ladeinfrastruktur

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert mit diesem Förderaufruf die Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie die dazu benötigte Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität.

Wann?

09. März bis 20. April 2023

Wer wird gefördert?​

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen.

Was wird gefördert?​

  • Der Kauf von straßengebundenen batterieelektrischen Fahrzeugen:​
    • Pkw (M1, zur Personenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz)​
    • Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e und L7e)
  • Für den Betrieb der beantragten Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur (Serienprodukte)

Wie hoch ist die Förderung? ​

  • Förderfähig sind die Investitionsmehrausgaben​
    • Die Förderquoten beträgt 40%
    • Ein zusätzlicher KMU-Bonus von 10% kann gewährt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: Förderaufruf für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Verbände und Vereine (03/2023) - NOW GmbH (now-gmbh.de)