CORONA-RÜCKMELDEVERFAHREN

Information für alle betroffenen Innungsbetriebe

WICHTIGE INFORMATION

AN ALLE INNUNGSBETRIEBE

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass hier die aktuellen Informationen zum Corona-Rückmeldeverfahren der Handwerkskammer in Wiesbaden.

Da die Betriebe unterschiedliche Fristen auferlegt bekommen haben, ist eine Sammelklage nicht durchführbar.

Der folgende Link zur Handwerkskammer gibt Aufschluss über den Stand der Dinge:

https://www.hwk-wiesbaden.de/artikel/rueckmeldeverfahren-der-corona-soforthilfen-des-landes-hessen-44,0,4450.html

Der folgende Link zum Regierungspräsidium in Kassel gibt Antworten auf die häufigsten Fragen zum Rückmeldeverfahren Corona Soforthilfe.

https://rp-kassel.hessen.de/rmv/faq

Zunächst gilt es die in der Aufforderung genannte Frist zur Rückmeldung zu verlängern.

Die Frist zur Rückmeldung kann auf Ihren Antrag verlängert werden, wenn Ihnen die Rückmeldung bis zum dort genannten Datum nicht möglich ist. Einen Antrag zur Fristverlängerung können Sie über das digitale Kontaktformular unter
http://www.rp-kassel.hessen.de/rmv/kontakt
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