Neue Regeln für Verbraucherverträge über digitale Produkte – Auswirkungen auf die Handwerkspraxis

Ab 1. Januar 2022 werden mit dem neuen Untertitel 1 „Verbraucherverträge über digitale Produkte“ spezielle Vorschriften für derartige Vertragstypen in das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt (§§ 327 – 327s BGB).

Ab 1. Januar 2022 werden mit dem neuen Untertitel 1 „Verbraucherverträge über digitale Produkte“ spezielle Vorschriften für derartige Vertragstypen in das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt (§§ 327 – 327s BGB). Damit einher gehen unter anderem auch umfangreiche spezielle Verbraucherrechte wie, z. B. besondere Bestimmungen zur Mängelgewährleistung. Hiervon ausgenommen sind jedoch sogenannte „Waren mit digitalen Elementen“.

In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass Handwerksbetriebe Waren an Verbraucher verkaufen, die digitale Produkte enthalten bzw. mit diesen verbunden sind, z. B. Waschmaschinen oder andere Elektronikprodukte. Die Zuordnung dieser Waren als „digitales Produkt“ oder „Ware mit digitalen Elementen“ ist deshalb praxisrelevant.

Weitere Informartionen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt des ZDH.